Wichtige Information bzgl. Betreuung (Palais e.V.) Drucken

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (MSAGD) vom 13.02.2020 bleiben die rheinland-pfälzischen Schulen bis einschließlich dem 17.04.2020 geschlossen.

Beitragseinzüge:

Nach aktuellem Sachstand und Aussagen von Experten ist unklar, ob diese Schutzmaßnahme auch über den 17.04.2020 hinaus noch fortgesetzt wird.  Da dies auch die Nachmittagsbetreuung in Ihrer Schule betrifft, sehen wir vorerst bei Kindern, die nicht an der Notfallbetreuung teilnehmen, bis zum Ende der Schutzmaßnahme von weiteren Einzügen der Betreuungsbeiträge ab.

Sollte der Schulbetrieb und somit unsere Betreuung im Monatsverlauf wieder starten, werden wir zu Beginn des Folgemonats einen anteiligen Beitrag zusammen mit dem Beitrag des Folgemonats einziehen. Sollte der Schulbetrieb und die Betreuung beispielsweise am 22.04.2020 wieder starten, würde am 01.05.2020 der Beitrag Mai und der anteilige Beitrag April eingezogen. Da der Einzug somit entsprechend höher ausfallen würde, bitten wir Sie, dann unbedingt auf entsprechende Kontodeckung zu achten, um weitere Kosten zu vermeiden.

Sonderkündigungsrecht:

Aufgrund dieser Sonderregelung bieten wir Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für die Betreuung an. Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind für das Schuljahr 2019/2020 ganz von der Betreuung abmelden möchten, haben die Möglichkeit, den Betreuungsvertrag entgegen § 5 Nr. (4) der Betreuungsordnung bis zum 17.04.2020 zu kündigen. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.   und vergessen Sie bitte nicht, den Vor- und Nachnamen, die Klasse und die Schule Ihres Kindes anzugeben.

Notfallbetreuung:

Bei Kindern, die an der Notfallbetreuung teilnehmen, entfällt der Beitrag nicht. Aufgrund der besonderen Situation kann in der Notfallbetreuung keine Mittagsverpflegung angeboten werden. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Verpflegung mit. Sofern Sie auf eine Notfallbetreuung angewiesen sind, setzen Sie Sich bitte mindestens 3 Werktage vorher mit Frau Kremer/Frau Koster, Abteilung Soziale Dienste, Palais e.V., unter der Telefonnummer 0651/41061 in Verbindung.

Sonstiges:

Sofern Ihr Kind im März 2020 an der Mittagsverpflegung teilgenommen hat, erfolgt der Einzug des Essensbeitrags wie vertraglich vereinbart zum 11.04.2020.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Sabine Kaufmann
Leitung Soziale Dienste